Hier buchen Sie Ihren Urlaub 2022 ohne Risiko
Sollte das Einreiseverbot in das Land Mecklenburg-Vorpommern wieder erneuert werden bzw. wir wieder einem Vermietungsverbot unterliegen, so erhalten Sie von uns per Email eine Stornierung und Ihr bereits gezahltes Geld zu 100% zurück, da wir als Vermieter unseren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen dürfen.
Bei einer Stornierung Ihrerseits finden unsere AGB mit den dort aufgeführten Stornierungsfristen Anwendung.
Die AGB greifen auch, wenn ein Reiseverbot in / aus Ihrem Bundesland / Landkreis besteht; Sie sich zu Ihrem Urlaubszeitpunkt in Quarantäne begeben müssen, 2G- / 3G- mit oder ohne plus-Regeln gelten oder ähnlichen Fällen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung mit zusätzlichem "Covid 19 Schutz" (greift z.B. bei Quarantäne, Impfunverträglichkeit usw).
Zum Beispiel hier: Reiseversicherung mit zusätzlichem Covid 19 Schutz
Informieren Sie sich genau über die Versicherungsbedingungen.
Unser Extra - Tipp: bis 30 Tage vor Reisebeginn können Sie diese Versicherung abschließen. Bei Reisebuchungen innerhalb von 30 Tagen bis zum Reisebeginn haben Sie noch drei Tage Zeit.
Es gilt jeweils das am Tag der Stornierung gültige Recht / die gültige Verordnung.
Bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V.(Schlichtungsstelle) wenden:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632, 10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000